ein entsprechendes Mandat widerrufen will, entgegen seinen Vorbringen in der Beschwerde wahren. Es ist nicht ersichtlich, worin das aktuelle und praktische Feststellungsinteresse, mithin der praktische Nutzen an einem gutheissenden Beschwerdebeschluss, bestehen sollte. Der Beschwerdeführer kann seine Rüge ohne Rechtsverlust auch noch dem urteilenden Gericht vortragen. Aus den Akten ergibt sich klar, dass es zu einer Anklage gegen den Beschwerdeführer kommen wird.