Der Beschwerdeführer verlangt, es sei festzustellen, dass er durch die Verfahrenshandlung der Staatsanwaltschaft vom 28. September 2018 in seinem Recht auf Übersetzung verletzt worden sei. Er rügt nicht, dass er nun nicht Rechtsanwalt E.________ aus D.________(Land) als seinen Rechtsbeistand zu seiner Seite weiss bzw. dass die Widerrufserklärung nicht seinem tatsächlichen Willen entsprochen hätte, sondern seine Rüge beschränkt sich vielmehr allein darauf, dass ihm die fragliche Widerrufserklärung – nachdem sie ihm inhaltlich von seiner Vertrauensperson C.________ auf Russisch erläutert worden war – nicht von der anwesenden Dol-