3 te der amtliche Verteidiger demnach um den Umstand, dass der Beschwerdeführer auf eine private Mandatierung von Rechtsanwalt E.________ verzichtete. Er wusste auch, dass C.________ – und nicht die Russisch-Übersetzerin – dem Beschwerdeführer den Inhalt der Widerrufserklärung erläuterte und ihm mitteilte, dass er diese unterschreiben solle. Dass C.________ dem Beschwerdeführer den Inhalt der Widerrufserklärung erläuterte, geht klar aus dem Schreiben hervor.