2 setzung verletzt worden sei. Der Beschwerdeführer moniert, ihm sei das Schreiben betreffend Widerruf der privaten Mandatierung durch Rechtsanwalt E.________ sowie die Weiterführung des amtlichen Mandats durch Rechtsanwalt B.________ nicht durch die anwesende Russisch-Dolmetscherin übersetzt worden. Vielmehr habe der zuständige Staatsanwalt das Schreiben bzw. Teile davon C.________ vorgelesen, welcher der deutschen Sprache mächtig sei und über das Telefon am Gespräch teilgenommen habe.