davon in Kenntnis zu setzen. A.________ erklärte hierauf – obwohl ihm der Inhalt erläutert wurde – sowohl gegenüber C.________, als auch der Verfahrensleitung, dass er aus Prinzip nichts unterzeichne, was er nicht selber lesen könne. Mit dem Inhalt sei er allerdings einverstanden und man könne diese Zustimmung auch so in den Akten vermerken. C.________ erklärte hierauf, dass er RA E.________ kontaktieren werde, um zu bestätigen, dass alles seine Richtigkeit habe, d.h. dass die private Mandatierung hiermit widerrufen werde und A.________ ausschliesslich durch RA B.________ verteidigt werde.