Zum Ablauf und Inhalt des Gesprächs zwischen dem Beschwerdeführer und der Staatsanwaltschaft wurde in der staatsanwaltschaftlichen Aktennotiz vom selben Tag Folgendes festgehalten: Auf Wunsch von A.________ fand heute um 13.00 Uhr ein überwachtes Telefongespräch zwischen dem Beschuldigten und C.________ statt, um die Frage der privaten Mandatierung von RA E.________ aus D.________(Land) bilateral zu diskutieren. Das Gespräch erfolgte in Anwesenheit einer Russisch-Übersetzerin und von zwei Beamten der Amtshauspolizei. Die Kanzlei von RA B.________ wurde vorgängig informiert. Auf eine Teilnahme wurde verzichtet.