Zusammengefasst ist an dieser Stelle lediglich Folgendes hervorzuheben: Wie das Zwangsmassnahmengericht zu Recht ausführt, ist die Anwesenheit des Beschwerdeführers in der bei der Staatsanwaltschaft hängigen Strafuntersuchung W 17 417 notwendig. Ferner ist hinsichtlich der im Fall einer Verurteilung zu erwartenden Strafe auch im hier interessierenden Verfahren mit einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr zu rechnen. Angesichts der unzähligen Vorstrafen besteht wenig