Inhaber der nur wenige Tage zuvor gegründeten L.________ GmbH war der Bruder von J.________. Zum damaligen Zeitpunkt stand die 1. Konkurseröffnung kurz bevor (1. Konkurseröffnung: 28. Mai 2015 / 2. Konkurseröffnung: 8. September 2015). Es ist der Staatsanwaltschaft beizupflichten, dass angesichts der Tatsache, dass die L.________ GmbH mittels Sacheinlage gegründet worden ist, fraglich ist, ob der vereinbarte Kaufpreis bezahlt worden ist, zumal für einen Teil (CHF 60‘000.00) Barbezahlung bei Vertragsunterzeichnung vereinbart worden ist. Weiter fällt auf, dass die L.________ GmbH den Mercedes-Benz und den Gegengewichtsstapler am 2. Juni 2015 wieder an J._____