_, wonach der Beschwerdeführer ihn bereits vor seinem Beitritt in den Verwaltungsrat beraten/unterstützt habe, und aufgrund der zeitlichen Verhältnisse hinsichtlich Übernahme des Verwaltungsratsmandats auf eine Beteiligung an den inkriminierten Vorgängen. Dem schliesst sich die Beschwerdekammer an: Aus den Akten geht hervor (Beilagen 12-14 zum Haftantrag), dass die Firma I.________ AG bzw. deren Inhaber J.________ am 14. Mai 2015 der L.________ GmbH das gesamt Ersatzteillager und den Fahrzeugpark (u.a. einen Mercedes- Benz 324 B für CHF 34‘000 und ein Gegengewichtsstapler) für CHF 132‘000.00 verkauft hat. Inhaber der nur wenige Tage zuvor gegründeten L.___