Gleichentags wurde ihm persönlich mitgeteilt, dass der Leasingvertrag gekündigt und er deshalb aufgefordert werde, das Fahrzeug zu deponieren (Beilage 15 zum Haftantrag, Mail von H.________ vom 20. Oktober 2014). Dieser Aufforderung kam er nicht nach, weshalb das Fahrzeug im RIPOL ausgeschrieben und am 31. Oktober 2014 am Grenzübergang Weil- Autobahn sichergestellt worden ist, nachdem der Beschwerdeführer mit diesem die Schweiz hat verlassen wollen. Vor diesem Hintergrund ist der dringende Tatverdacht, dass der Beschwerdeführer sich das Fahrzeug hat aneignen wollen, derzeit nicht von der Hand zu weisen.