Dabei ist nicht weiter relevant, dass nicht er, sondern die Firma F.________ AG das Fahrzeug geleast hat. Gemäss seinen eigenen Angaben durfte er den von der Firma F.________ AG im Jahr 2014 geleasten BMW benutzen. Bei den G.________ Versicherungen war er als Lenker erfasst. Nachdem die F.________ AG wegen ausstehenden Leasingraten gemahnt wurde, setzte sich der Beschwerdeführer am 29. September 2014 mit der Leasinggesellschaft in Verbindung. Gleichentags wurde ihm persönlich mitgeteilt, dass der Leasingvertrag gekündigt und er deshalb aufgefordert werde, das Fahrzeug zu deponieren (Beilage 15 zum Haftantrag, Mail von H.__