Stattdessen entliess es A.________ am 15. Oktober 2018 zu Handen der Staatsanwaltschaft aus der Sicherheitshaft. Am Folgetag beantragte die Staatsanwaltschaft beim Kantonalen Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Anordnung von Untersuchungshaft für eine Dauer von drei Monaten. Diesem Antrag gab das Zwangsmassnahmengericht mit Entscheid vom 18. Oktober 2018 statt. Hiergegen erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 29. Oktober 2018 Beschwerde. Darin beantragte er die Aufhebung des angefochtenen Entscheids und die unverzügliche Haftentlassung.