Am 9. Juni 2018 konnte A.________ in Montenegro verhaftet werden. Nach Gutheissung des Auslieferungsgesuchs des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts wurde er am 22. August 2018 in die Schweiz überstellt und am 24. August 2018 auf Antrag des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts wegen Fluchtgefahr in Sicherheitshaft versetzt, dies bis 19. Oktober 2018. Eine hiergegen erhobene Beschwerde von A.________ wurde von der Beschwerdekammer des Obergerichts mit Entscheid BK 18 373 vom 11. September 2018 abgewiesen. Mit Beschluss vom 28. August 2018 entschied das Obergericht von Bijelo Polje (Montenegro), dass die Auslieferung von A.________