die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Unfallversicherung und Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung hängig. Nachdem A.________ am 1. Mai 2018 nicht zur Hauptverhandlung vor dem Kantonalen Wirtschaftsstrafgericht und am 6. Juni 2018 nicht zur Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft betreffend das bei ihr hängigen Verfahren W 17 417 erschienen war, wurde er sowohl vom Kantonalen Wirtschaftsstrafgericht, als auch von der Staatsanwaltschaft zur Verhaftung ausgeschrieben. Am 9. Juni 2018 konnte A.______