Zu berücksichtigen ist schliesslich die unliebsame Gesamtsituation. Die Beschwerdeführerin nahm die damaligen Gegebenheiten infolge der durch die Punktion verursachten Schmerzen sicherlich verändert wahr. Ein Spitalaufenthalt, insbesondere in der Notaufnahme, ist zudem selten ein angenehmes Ereignis und bleibt in den wenigsten Fällen in positiver Erinnerung. Im Falle der Beschwerdeführerin war der Aufenthalt noch dazu mit Komplikationen verbunden, weshalb ihre Reaktion in gewisser Weise verständlich ist.