Insgesamt bestehen keine Hinweise dafür, dass die behandelnden Ärzte in rücksichtsloser Art und Weise den Interessen der Beschwerdeführerin zuwidergehandelt hätten. Aus den vorhandenen Unterlagen entsteht vielmehr der Eindruck, dass auf die Bedürfnisse der Beschwerdeführerin Rücksicht genommen wurde, soweit dies im Rahmen der medizinischen Behandlung möglich und vertretbar war. Exemplarisch dafür wurde auf Wunsch der Beschwerdeführerin auf eine Cortisontherapie verzichtet (Bericht Notfallhospitalisation vom 30. August 2017; Austrittsbericht vom 1. September 2017). Zu berücksichtigen ist schliesslich die unliebsame Gesamtsituation.