In der Tat ergibt ein kurzer Blick in besagte Leitlinie, dass die Anaphylaxie mit führender Hautmanifestation als Anaphylaxie Typ I beschrieben wird und sich nicht mit der diagnostizierten Anaphylaxie Typ IV (Anaphylaxie mit Herz-Kreislauf-Versagen) zu decken scheint (Leitlinien, S. 45: unter Leitlinien/Leitlinien-Suche/065-025). Aus dieser offenbar unrichtigen Typenbezeichnung kann die Beschwerdeführerin jedoch nichts für sich ableiten. Die Leitlinie empfiehlt nämlich für beide Anaphylaxie-Typen das Legen eines intravenösen Zugangs.