065-025 [nachfolgend: Leitlinie])» weiter geltend, eine Anaphylaxie Typ IV sei nicht mit einer Anaphylaxie mit führender Hautmanifestation gleichzusetzen, wie dies im Gutachten gemacht werde (Ziff. 3.2 der Replik). In der Tat ergibt ein kurzer Blick in besagte Leitlinie, dass die Anaphylaxie mit führender Hautmanifestation als Anaphylaxie Typ I beschrieben wird und sich nicht mit der diagnostizierten Anaphylaxie Typ IV (Anaphylaxie mit Herz-Kreislauf-Versagen) zu decken scheint (Leitlinien, S. 45: unter Leitlinien/Leitlinien-Suche/065-025).