Der Beschwerdeführerin kann deshalb nicht gefolgt werden, wenn sie ausführt, ihre Werte seien bei Eintritt normal gewesen und hätten sich erst infolge der Behandlung kritisch verändert. Vor diesem Hintergrund ist ebenfalls unbeachtlich, wenn die Beschwerdeführerin vorbringt, die allergische Reaktion habe beim Eintritt ins D.________ (Spital) bereits zwei Tage angedauert und