3.1 der Replik). Die Gefahr eines hypovolämischen Schocks besteht gemäss Gutachten bei Blutdruckwerten unter 100 mmHg sowie einer Pulsfrequenz über 100/min. Dem Notfallbericht vom 30. August 2017 zufolge wies die Beschwerdeführerin bei Eintritt Blutdruckwerte von 126/76 mmHg auf, was auf den ersten Blick mit den Ausführungen der Gutachter im Widerspruch zu stehen scheint. Dem steht jedoch entgegen, dass ihr Puls bereits bei Eintritt 139/min betrug und gemäss Notfallbericht zwischenzeitlich bis auf 160/min anstieg.