zudem sei es in solchen Situationen empfehlenswert, den Zugang mittels Anlegen einer Infusion mit Vollelektrolytlösung oder physiologischer Kochsalzlösung offen zu halten. Dieses Vorgehen sei im konkreten Fall medizinisch zwingend indiziert und somit unbedingt notwendig gewesen, da die Situation der Beschwerdeführerin auf die Gefahr eines hypovolämischen Schocks hingedeutet habe, der potenziell lebensbedrohlich sei. Ein Verzicht auf die gewählten Massnahmen hätte gar einen Verstoss gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht bedeutet.