Dabei stützt sie sich in erster Linie auf ein von ihr eingeholtes Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin Bern vom 13. September 2018. Demgemäss stelle das Legen eines intravenösen Zugangs bei der Diagnose Anaphylaxie mit führender Hautmanifestation eine absolut notwendige Sofortmassnahme dar; zudem sei es in solchen Situationen empfehlenswert, den Zugang mittels Anlegen einer Infusion mit Vollelektrolytlösung oder physiologischer Kochsalzlösung offen zu halten.