(Spital) in Bern auf, wo sie wiederum mittels intravenösen Zugangs eine medikamentöse Behandlung erhalten sollte. Das Legen dieses Zugangs gestaltete sich zunehmend schwierig, was sowohl den Angaben der Beschwerdeführerin als auch den Krankenunterlagen des D.________ (Spital) entnommen werden kann. Die Beschwerdeführerin brachte im Rahmen ihrer polizeilichen Einvernahme vor, sie habe nach mehreren erfolglosen Versuchen, ihr einen intravenösen Zugang zu legen, starke Schmerzen verspürt und deshalb die behandelnden Ärzte aufgefordert, mit der Punktion aufzuhören. Diese hätten darauf jedoch nicht reagiert und