BGE 135 IV 76 (Aktienoptionen) hat mit eingehender Begründung Arglist gegenüber Anlegern bejaht, die auf hohe Gewinne hofften und durch hohe Gebühren geschröpft wurden. Dass hohe Gewinnaussichten die Vernunft ausschalten, ist schon seit jeher bekannt (schön BRAUNSCHWEIG, Schicksale, 354: «Es war der Zauber des Reichtums, mit dem die schlaue Betrügerin ihre Erfolge erzielte. Sie war nicht klug genug, um raffiniert zu sein; darum ersetzte sie die Qualität durch die Quantität und betäubte ihre Opfer mit phantastischen Millionenziffern.»), und nur so lässt sich erklären, dass die Menschen trotz sehr geringer Gewinnchancen Lotto spielen.