7 der FINMA zum Kundenschutz angeführt. Auch hier werde ein hypothetischer Kausalverlauf unterstellt. Die dargestellten Informationen seien nicht einfach aufzufinden, wenn man nicht wisse, wonach man suchen müsse. Die Anforderungen an die Informationspflicht würden überspannt. Ferner sei die Staatsanwaltschaft nicht auf die Ausführungen zum Vorliegen eines Lügengebäudes eingegangen. Ein solches liege vor. Die Täter hätten landesübergreifende Strukturen geschaffen, die es erst ermöglicht hätten, ein so raffiniertes Konstrukt aufzubauen.