Die Staatsanwaltschaft ignoriere, dass nicht immer mangelndes Interesse der Grund dafür gewesen sei, die Ungereimtheiten nicht zu hinterfragen. Meistens habe es daran gelegen, dass die Betrüger eine Erklärung für die Umstände bereithielten. Weiter werde seitens der Staatsanwaltschaft die Information auf der Website