Diese Anforderungen gingen an der Realität eines Durchschnittsbürgers vorbei. Der Beschwerdeführer hätte sich nicht an einen Broker wenden müssen, wenn er selbst in der Lage gewesen wäre, das Geschäftsfeld zu durchblicken. Es liege in der Natur der Dienstleistungsberufe, dass der Kunde auf die Fähigkeiten des Dienstleisters vertraue. Würde man von den Kunden verlangen, über den gleichen Kenntnisstand zu verfügen, um eine Strafverfolgung des Dienstleisters zu ermöglichen, würde niemand mehr Handwerker, Ärzte oder Rechtsanwälte benötigen. Die Staatsanwaltschaft ignoriere, dass nicht immer mangelndes Interesse der Grund dafür gewesen sei, die Ungereimtheiten nicht zu hinterfragen.