Auch sein angebliches Gespräch mit einem Mitarbeiter der FIINMA dürfte nicht tiefgreifend gewesen sein oder erst im Nachhinein stattgefunden haben. Der Beschwerdeführer habe sämtliche Warnungen, die die FINMA für solche Kapitalanlagen in ihrer Broschüre «Kundenschutz – Wie sich Anleger gegen unerlaubt tätige Finanzmarktanbieter schützen können» mache (), missachtet. 6. In der Replik ergänzt der Beschwerdeführer, es sei schwer nachvollziehbar, dass die Staatsanwaltschaft hypothetische Kausalverläufe auf Seiten des Geschädigten