Dies umso mehr, als er keine Ahnung gehabt habe, wer sein Vertragspartner gewesen sei und auch nicht gewusst habe, ob es einen seriösen Markt für den Handel mit binären Optionen gebe. Unterlagen zu seinem Vertragspartner (wie Prospekte, Registerauszüge, Statuten, Bilanzen etc.) habe er nicht verlangt, weil er davon ausgegangen sei, dass Bilanzen, die man über das Internet von Firmen haben könne, gefälscht sein könnten. Dass auch Abrechnungen zu den Trades gefälscht sein könnten, habe er hingegen zum Vornherein nicht denken wollen.