3 Doch auch wenn auf diese Weise das Geld abgenommen worden sei, bedeute dies nicht in jedem Fall, dass ein Betrug vorliege. Es sei der Einzelfall zu prüfen. Blindes Vertrauen werde nicht per se geschützt, wie dies in Deutschland oder Österreich der Fall sein möge, wo es ggf. genüge, dass der Täter mit dem Geld des Opfers nicht das tue, was er zu tun aufwändig vorgegeben habe. In einem solchen Fall käme in der Schweiz der Veruntreuungstatbestand zur Anwendung, für den hier anzuwenden kein Anknüpfungspunkt bestehe. Der Beschwerdeführer habe sein Portfolio diversifizieren wollen.