Die Online-Recherche, welche die Staatsanwaltschaft im Vorfeld der Nichtanhandnahmeverfügung angestellt habe, zeigten nicht dieselben Resultate, wie der Beschwerdeführer im Zeitpunkt seiner Investition erhalten hätte. Die Hintermänner der Plattform würden fingierte Test-Seiten erstellen, welche vorgeben würden, unabhängig zu sein und die Plattform auf Funktionalität und Seriosität zu testen. Tatsächlich würden die Betreiber der Plattform die Inhalte solcher Test- Seiten selber stellen. Daher würden die Bewertungen nur positiv ausfallen. Heute würden sich zwar die schlechten Erfahrungsberichte zu A.________ häufen.