382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Mit Anzeige vom 10. Juli 2018 wird einer unbekannten Täterschaft respektive den Verantwortlichen der Online-Trading-Plattform A.________ vorgeworfen, den Beschwerdeführer mittels Täuschung zur Einzahlung von EUR 25'000.00 auf seinen Trading-Account veranlasst zu haben. Nachdem er auf eigenen Antrieb hin einen Account auf dieser Plattform eröffnet hatte, um unter Anleitung mit binären Optionen zu handeln, wurde der Beschwerdeführer von einem D.________ kontaktiert.