Am Schluss ist dennoch das gesamte Geld weg, angeblich wegen schlechter Börsenentwicklung. An dieser Stelle angefügt sei, dass die aktenkundigen Kontodaten womöglich ebenfalls Gelegenheit für erfolgreiche Ermittlungen bieten. Hinsichtlich einer (Google-)Suchmaschinenabfrage kann im Wesentlichen auf die Ausführungen des Beschwerdeführers verwiesen werden (siehe vorne E. 6). Es darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass eine aktuelle Suchmaschinenabfrage im Dezember 2018 nicht dieselben Resultate liefert wie eine vergangene Suchmaschinenabfrage im November 2017.