Diesen konnte die Täterschaft umgehen, wohl indem sie das E-Mail geschickt formulierte. Der zuständige Algorithmus des E-Mailanbieters zur Verhinderung von Spam-Sendungen vermochte jedenfalls nicht zu erkennen, dass es sich um ein potenzielles Betrügerschreiben handelt. Zweitens kann tatsächlich nicht jedes unaufgefordert erhaltende elektronische Schreiben verdächtig sein. Auch seriöse Wettbewerbsanzeigen beispielsweise werden ungeheissen per E-Mail verschickt, wenn eine Unternehmung – teilweise freilich über Umwege – an die entsprechenden (E-Mail-)Daten gelangt ist.