Eine Verfahrenseröffnung drängt sich aus folgenden Gründen auf: Der Staatsanwaltschaft ist beizupflichten, soweit sie zusammengefasst die Ansicht vertritt, der Beschwerdeführer habe reichlich naiv gehandelt. Dieser Umstand allein vermag das Tatbestandselement der Arglist indes nicht definitiv auszuschliessen. Aus der Replik des Beschwerdeführers wird deutlich ersichtlich, mit welcher kriminellen Energie die Personen hinter A.________ (und ähnlichen «Anbietern») tätig sind. Es wird nichts dem Zufall überlassen.