Ferner sei die Staatsanwaltschaft mit keinem Satz auf die Ausführungen des Beschwerdeführers zum Vorliegen eines Lügengebäudes eingegangen. Ein solches liege vor. Die Täter hätten landesübergreifende Strukturen geschaffen, die es erst ermöglicht hätten, ein raffiniertes Konstrukt aufzubauen. Es sei nicht möglich gewesen, durch Nachforschungen zu erkennen, ob es sich um einen Betrug oder um ein seriöses Unternehmen handle. Dies sei in der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft deutlich unter Beweis gestellt worden. Es sei nicht nur ein Opfer getäuscht worden, sondern sogar