Es liege in der Natur der Dienstleistungsberufe, dass der Kunde auf das Wissen oder die Fähigkeiten des Dienstleisters vertraue. Würde man von Kunden verlangen, über die gleichen Fähigkeiten wie der Dienstleister zu verfügen, um eine Strafverfolgung des Dienstleisters zu ermöglichen, würde niemand mehr Handwerker, Ärzte oder Rechtsanwälte benötigen. Im Übrigen ignoriere die Staatsanwaltschaft, dass nicht immer mangelndes Interesse des Beschwerdeführers Grund dafür gewesen sei, die angeblichen Ungereimtheiten nicht zu hinterfragen. Meistens sei es daran gelegen, dass die Betrüger eine einleuchtende Erklärung für die Umstände bereithielten.