Zweifelsfrei existierten diese Bewertungen und sie seien für jedermann sofort ersichtlich. Doch der durchschnittliche Bürger werde diese Bewertungen unter dem geschilderten Aspekt betrachten, dass in der Regel diejenigen negative Bewertungen verfassten, die mit einer Leistung unzufrieden seien. Es werde niemand ernsthaft an der Integrität der Staatsanwaltschaft zweifeln. Der Beschwerdeführer hätte sich des Weiteren nicht an einen Broker wenden müssen, wenn er selbst in der Lage gewesen wäre, das Geschäftsfeld zu durchblicken. Es liege in der Natur der Dienstleistungsberufe, dass der Kunde auf das Wissen oder die Fähigkeiten des Dienstleisters vertraue.