Dort fänden sich die Rezensionen der Behörde. Diese sei bisher von drei Personen mit jeweils einem von fünf Sternen bewertet worden. Einer der Rezensenten schreibe: «My experience with it is a corrupted one». Der Argumentation der Staatsanwaltschaft folgend müssten lnternetnutzer diese Bewertung im Zusammenhang mit den zwei weiteren negativen Bewertungen zum Anlass nehmen, ernsthafte Zweifel an der Seriosität der Behörde zu hegen. Zweifelsfrei existierten diese Bewertungen und sie seien für jedermann sofort ersichtlich.