Dass er erst später mit einem kleinen Investment begonnen habe, sei seinen Lebensumständen geschuldet gewesen. Die Staatsanwaltschaft gebe an, der Beschwerdeführer hätte im Internet negative Berichtserstattung über die Plattform A.________ finden können. Hierzu liefere sie zwei Google- Suchen (D.________+D.________+A.________ und D.________+D.________+binäre+Optionen). Es erscheine absurd, den Beschwerdeführer für eine so konkrete Suche in der Pflicht zu sehen.