6. In der Replik lässt der Beschwerdeführer ergänzen, die Tatsache, dass eine E-Mail unaufgefordert zugehe, mache diese nicht automatisch verdächtig. Er sei unmittelbar nach Angabe seiner Kontaktdaten von einer echten Person angerufen worden. Es sei ihm die Möglichkeit der «Investition» persönlich erklärt worden. Dies sei eher als vertrauensbildend zu erachten. Auch aus dem anfänglichen Zögern könne nicht geschlossen werden, dass er bereits einen Verdacht hinsichtlich der Seriosität des Anbieters gehabt hätte. Dass er erst später mit einem kleinen Investment begonnen habe, sei seinen Lebensumständen geschuldet gewesen.