Auch seien Kapitalversicherungen bei solchen Geschäften nicht bekannt. Obschon ein Vertrauensverhältnis zwischen ihm und seinem vermeintlichen Vertragspartner, dem Online-Portal A.________, nicht bestanden habe, habe der Beschwerdeführer keine Abklärungen (Rechtsform, Geschäftssitz, Haftungskapital, Organe etc.) über seinen Vertragspartner vorgenommen, bevor er seine Überweisungen auf die ihm bekannt gegebenen Bank- Koordinaten getätigt habe. So habe er seine Gelder anweisungsgemäss auf ein Konto einer O.________ GmbH, P.________ – eine Gesellschaft, die nichtssagend «sonstige wirtschaftliche Dienstleistung» bezwecke – bei der Q.________ Bank, R.________, überwiesen.