382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Mit Anzeige vom 22. Juni 2018 wurde einer unbekannten Täterschaft resp. den Verantwortlichen der Online-Plattform A.________ () vorgeworfen, den Beschwerdeführer mittels Täuschung zur Einzahlung von EUR 147'000.00 auf seinen vorab eröffneten Trading- Account bei dieser Online-Plattform veranlasst zu haben. Der Beschwerdeführer sei wiederholt von einem D.________ bzw. E.________ angerufen und dazu gedrängt worden, sukzessive Geld auf den Trading-Account zu überweisen.