Das GWK hat umfassende polizeiliche Befugnisse (Art. 100 ff. ZG), welche allerdings auf das Zollgebiet und den Grenzraum beschränkt sind. Aus den aus dem Kanton Basel- Stadt beigezogenen Strafakten lässt sich entnehmen, dass das GWK eine DNA- Analyse mit der Begründung veranlasst hat, dass der Beschwerdeführer einer begangenen oder möglicherweise bevorstehenden schweren Widerhandlung verdächtigt wird. Ob sie damit die der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt und dem Staatsekretariat für Migration gemeldete Widerhandlung gegen das Ausländergesetz (begangen durch Förderung der rechtswidrigen Einreise) meint oder eine andere Widerhandlung (vgl. etwa Verordnung über die Strafkompetenzen der