Die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt erliess im Zusammenhang mit der Einreise vom 21. Januar 2017 am 4. September 2017 gegen den Beschwerdeführer einen Strafbefehl wegen Förderung der rechtswidrigen Einreise und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à CHF 30.00 und zu einer Busse von CHF 120.00. Den diesbezüglichen im Haftverfahren beigezogenen Strafakten lässt sich kein Hinweis entnehmen, wonach die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt im Rahmen des Strafverfahrens die Erstellung eines DNA-Profils verfügt hätte.