198 Abs. 1 StPO). Gemäss Anzeige der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) vom 24. Januar 2017 (Haftakten ARR 18 3) reiste der Beschwerdeführer am 21. Januar 2017 als Fahrzeuglenker eines Porsche Cayenne mit deutschem Kontrollschild beim Grenzübergang Basel Weil-Autobahn in die Schweiz ein und wurde von Angehörigen des GWK angehalten und kontrolliert. Der Beschwerdeführer verfügte über einen gültigen montenegrinischen Reisepass und eine gültige deutsche Aufenthaltsbewilligung.