2. Sämtliche Aufzeichnungen betreffend DNA-Profil, welche im Januar 2017 oder nun im laufenden Verfahren von A.________ erstellt worden sind, sind aus den Akten zu entfernen und der entsprechende Eintrag im DNA-Profilinformationssystem ist zu löschen. 3. Für die zu Unrecht ausgestandene Untersuchungshaft seit der Verhaftung vom 4. Dezember 2017 sei A.________ eine persönliche Entschädigung von Fr. 200.-- pro Tag Untersuchungshaft plus eine Entschädigung für entstandene Anwaltskosten gemäss vorzulegender Kostennote zuzusprechen,