_, privat verteidigt durch Fürsprecher B.________, am 8. Januar 2018 unter Vorbehalt eines allfällig späteren Haftentlassungsgesuchs zurück (BK Verfahren 17 515). 1.2 Am 12. Januar 2018 stellte A.________ ein Haftenlassungsgesuch. Gleichzeitig beantragte er, dass sein DNA-Profil aus den Akten zu entfernen und ihm eine Haftentschädigung zuzusprechen sei. Die Staatsanwaltschaft entsprach dem Haftentlassungsgesuch nicht und beantragte beim Zwangsmassnahmengericht die Gesuchsabweisung sowie die Verlängerung der bis 7. März 2018 angeordneten Haft um weitere drei Monate.