Die Schutzmassnahme darf nicht vorschnell aufgehoben werden. Die Beschwerdekammer erachtet deshalb wie die Jugendanwaltschaft die Massnahme nach wie vor als sinnvoll und zielführend. 3.4.6 Ad Alternative ambulantes Setting: Damit die Freundin des Beschwerdeführers als Ressource zur Unterstützung beim Weg der Reintegration wahrgenommen werden kann, müsste die Beziehung als stabil gelten. Fakt ist aber, dass die Beziehung erst vor kurzem startete und bisher nur während der Entweichung und der Sicherungshaft des Beschwerdeführers gelebt werden konnte.