Die Beurteilung der Erfolgschancen der Massnahme kann somit erst nach einer längeren Zeit im geschlossenen Rahmen schlüssig erfolgen. 3.4.4 Ad Ungeeignetheit des hochstrukturieren Rahmens: Wie bereits erwähnt, war der Beschwerdeführer noch nie über eine längere Zeit im «hochstrukturierten Rahmen» platziert, ohne dass er die Aussicht auf eine offene Platzierung hatte. Erwiesen scheint bisher einzig, dass der offene Rahmen für ihn jedenfalls derzeit ungeeignet ist. 3.4.5 Ad Vorfall vom 22. Oktober 2018: Ein solch bedrohliches Verhalten indiziert die Massnahmebedürftigkeit, nicht das Gegenteil davon.